Rechtsprechung
   BVerwG, 27.10.1966 - II C 124.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,720
BVerwG, 27.10.1966 - II C 124.64 (https://dejure.org/1966,720)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1966 - II C 124.64 (https://dejure.org/1966,720)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1966 - II C 124.64 (https://dejure.org/1966,720)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,720) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Ruhegehalts eines Beamten nach Zusicherung einer Beförderung zum Amtmann - Öffentlich-rechtlicher Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht - Verhinderte Weiterleitung eines Antrags auf Befreiung von dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 09.12.1976 - II C 36.72

    Rückforderung von wegen Nichtanwendung der Ruhensvorschriften zuviel gezahlten

    Da die Bereicherungsvorschriften auf Billigkeitserwägungen beruhen, könnte in Fällen solcher Art die Berufung auf die Unkenntnis von der Ungewißheit der künftigen Rechtsentwicklung im Hinblick auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn möglicherweise dann Erfolg haben, wenn der Dienstherr erkannte, daß der Beamte sich über seinen Rechtsstand irrige Vorstellungen machte, und dies nicht zum Anlaß nahm, ihn darüber ausdrücklich zu belehren (vgl. hierzu Urteil vom 9. März 1967 - BVerwG II C 4.67 - mit Hinweisen auf Urteile vom 27. Oktober 1966 - BVerwG II C 124.64 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 9] und vom 24. November 1966 - BVerwG II C 23.64 -).
  • BGH, 27.10.1983 - III ZR 189/82

    Fürsorge- und Hinweispflicht des Dienstherrn nach Entlassung eines Lehrers aus

    Ebenso wäre es mit der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht unvereinbar, wenn der Dienstherr einen "erkennbaren" Irrtum des Beamten über seine Rechte und Pflichten nicht beseitigen würde (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1966 - BVerwG II C 124.64 = Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 9).
  • BVerwG, 20.11.1981 - 2 B 69.80

    Verwaltungsübung bei der Übertragung von Beförderungsdienstposten -

    Es ist vielmehr in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß auch die oberste Dienstbehörde die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung des Bundespersonalausschusses selbst zu prüfen hat und einen entsprechenden Antrag nur stellen darf, wenn die dafür geltenden Voraus Setzungen, wie sie sich hier aus der nunmehr geltenden, auf alle betroffenen Beamten gleichmäßig anzuwendenden Verfügung vom 18. November 1975 ergaben, erfüllt waren (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1966 - BVerwG 2 C 124.64 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 9] und von 23. Februar 1967 - BVerwG 2 C 8.64 - [a.a.O., S. 86]).
  • BVerwG, 22.02.1973 - II B 62.72

    Formelle Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde - Erfordernis der

    Denn durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Inhalt und Umfang der Belehrungspflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten bereits geklärt (u.a. das vom Berufungsgericht zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. März 1967 - BVerwG II C 4.67 -, außerdem Urteile vom 27. Oktober 1966 - BVerwG II C 124.64 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 9] und vom 24. November 1966 - BVerwG II C 23.64 -).
  • BVerwG, 09.03.1967 - II C 4.67

    Rückforderung zuviel gezahlten Kinderzuschlags infolge der Verheiratung des

    Der Senat hat schon in seinen Urteilen vom 27. Oktober 1966 - BVerwG II C 124.64 - und vom 24. November 1966 - BVerwG II C 23.64 - ausgeführt, daß für den Dienstherrn eine allgemeine Pflicht zur Belehrung seiner Beamten über die für diese einschlägigen beamten- und besoldungsrechtlichen Vorschriften nicht besteht, vor allem dann nicht, wenn es sich um rechtliche Kenntnisse handelt, die zumutbar bei dem Beamten vorausgesetzt werden dürfen oder die er sich zumutbar unschwer verschaffen kann.
  • BVerwG, 23.02.1967 - II C 8.64

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht -

    Hier gilt nämlich das, was der erkennende Senat schon in seinem Urteil vom 27. Oktober 1966 - BVerwG II C 124.64 - zu § 42 Abs. 2 BLV ausgeführt hat, dort heißt es:.
  • VG Ansbach, 25.08.2015 - AN 1 K 15.797

    Erlöschen des Urlaubsanspruchs

    Erfolgt eine Belehrung bzw. ist eine solche geboten, fordert die Fürsorgepflicht, über Rechte und Pflichten inhaltlich richtig zu belehren (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.1966 - II C 124.64, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 9).
  • BVerwG, 14.12.1966 - VI C 86.63

    Rechtsmittel

    Denn ob es nach den Grundsätzen einer sachgerechten und möglichst einheitlichen Prinzipien folgenden Personalwirtschaft vertretbar ist, abweichend von einer Grundentscheidung des Laufbahnrechts von einer zugelassenen Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen und eine Ernennung auszusprechen, hat zunächst die Ernennungsbehörde selbst zu erwägen; und sie ist in erster Linie kompetent, insoweit eine negative Entscheidung zu treffen (vgl. dazu auch das Urteil von 27. Oktober 1966 - BVerwG II C 124.64 -).
  • VG Düsseldorf, 20.11.2007 - 2 K 598/07

    Freie Heilfürsorge; Kostenübernahmeerklärung; Krankenhausbehandlung;

    vgl. zum Beihilfenrecht BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1966 - II C 124.64 , Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 9; VG Düsseldorf, Urteil vom 14. Juli 1992 - 2 K 770/89 .
  • VG Ansbach, 25.08.2015 - AN 1 K 15.00797

    Verfall angesparten Erholungsurlaubs

    Erfolgt eine Belehrung bzw. ist eine solche geboten, fordert die Fürsorgepflicht, über Rechte und Pflichten inhaltlich richtig zu belehren (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.1966 - II C 124.64, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 9).
  • VG Bayreuth, 29.07.2014 - B 5 K 12.651

    Urlaubsanspruch bei Wechsel des Arbeitszeitumfangs; Belehrungspflicht bei

  • VG Bayreuth, 29.07.2014 - B 5 K 12.581

    Urlaubsanspruch bei Wechsel des Arbeitszeitumfangs: Hier: Wechsel von Vollzeit

  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 23.64

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht